ETHISCHE REGELN
Prinzip 1: Respekt vor dem Einzelnen
Die Dienstleistungen und Produkte von IWS sind nicht für bestimmte Einzelpersonen bestimmt:
- Finanzielle Notlage
- Minderjährige Personen
- Personen, die nicht den vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten haben
Die angebotenen Dienste dienen der Unterhaltung. Im Zweifelsfall und nach dem Vorsorgeprinzip werden Sie
gebeten, sich unter folgendem Link abzumelden
Datenschutzrichtlinie
Prinzip 2: Ehrlichkeit, Integrität und Fairplay
Das Unternehmen und seine Mitarbeiter bekennen sich uneingeschränkt zu den Grundsätzen der Ehrlichkeit,
Integrität und Fairness bei der Erbringung von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit und ihre
Kunden.
Alle Mitarbeiter des Unternehmens stellen sicher, dass Geschäftsvorgänge, Anfragen nach Dienstleistungen,
Käufe oder Rekrutierungen von Personal offen, fair und unparteiisch behandelt werden.
Dieser Kodex enthält die von allen Mitarbeitern erwarteten Verhaltensstandards und die Richtlinie des
Unternehmens über die Annahme von Leistungen und das Management von Interessenkonflikten bei der Ausübung
öffentlicher Aufgaben.
Dieser Kodex gilt auch für Zeitarbeitnehmer und Teilzeitbeschäftigte des Unternehmens.
Prinzip 3: Chancengleichheit für alle Mitarbeiter
Das Unternehmen ist ein Arbeitgeber, der sich dem Grundsatz des gleichen Zugangs zur Beschäftigung
verpflichtet fühlt.
Beschäftigungsmöglichkeiten stehen allen offen, unabhängig von Alter,
Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung oder einem anderen gesetzlich geschützten Status.
Dieser Grundsatz gilt für alle Aspekte des Arbeitsverhältnisses, einschließlich Einstellung, Einstellung,
Schulung, Einsatz, Beförderung, Übertragung, Beendigung und Verwaltung von Löhnen und Gehältern.
Prinzip 4: Sicherheits- und Gesundheitspraktiken
Das Unternehmen verpflichtet sich, einen Arbeitsplatz ohne Verletzungen und Krankheiten zu schaffen, der
umweltgerecht und in Übereinstimmung mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften zum Schutz der
Arbeitssicherheit und der Umwelt betrieben wird.
Die Mitarbeiter führen ihre Arbeit sicher aus.
Prinzip 5: Fairer Wettbewerb
Die Unternehmensrichtlinie verbietet jede wettbewerbswidrige Praxis, die dazu führen könnte, dass der
Wettbewerb eingeschränkt oder verzerrt wird, sowie jede Praxis des unlauteren Wettbewerbs.
Infolgedessen können sich unsere Mitarbeiter (formell oder informell) nicht mit Wettbewerbern über Preise
oder andere Handelsbedingungen einigen; die Produktion, das Marketing, die technische Entwicklung oder
Investitionen einschränken oder kontrollieren; Märkte oder Bezugsquellen manipulieren oder aufteilen; an
falschen Angeboten in jeder anderen Form von Wettbewerb teilnehmen; den Marktzugang und die
Wettbewerbsfreiheit für andere Unternehmen einzuschränken; ungleiche Bedingungen für gleichwertige
Dienstleistungen für Handelspartner anzuwenden und dadurch einen Wettbewerbsnachteil zu schaffen; die
Unterzeichnung von Akzeptanzverträgen durch Partner für zusätzliche Verpflichtungen zu verlangen, die ihrer
Natur nach gewerblich genutzt werden und nicht mit dem Gegenstand solcher Verträge zusammenhängen.
Unseren Mitarbeitern ist es untersagt, sich an einem Akt des unlauteren Wettbewerbs zu beteiligen, der sich
zeigt durch: die Veruntreuung von Kunden eines Unternehmens durch die Beziehungen zu diesen Kunden im Rahmen
der zuvor innerhalb des Unternehmens ausgeübten Funktion zu nutzen, Mitarbeiter eines Unternehmens zu
entlassen oder anzuziehen, um ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen, um die Kunden dieses Unternehmens
zu erfassen, oder Mitarbeiter eines Unternehmens einzustellen, um deren Arbeit zu unterbrechen.
Zur gleichen Zeit dürfen unsere Mitarbeiter keine Maßnahmen ergreifen, die die legitimen Interessen der
Mitarbeiter oder Verbraucher beeinträchtigen.
Prinzip 6: Governance und Korruptionsbekämpfung
Das Unternehmen hat eine Nulltoleranz gegenüber Korruption.
Die Mitarbeiter dürfen niemals anbieten, Regierungsbeamten und Geschäftspartnern direkt oder indirekt etwas
von Wert zur Verfügung zu stellen, um sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen.
Das Unternehmen verbietet Zahlungen, Zahlungsangebote und alles von Wert direkt oder indirekt, um einen
unangemessenen wirtschaftlichen oder persönlichen Vorteil zu beeinflussen oder zu erlangen.
Dritte werden nur mit der Erfüllung von Aufgaben beauftragt, die dem Unternehmensinteresse dienen,
vorausgesetzt, dass die zu zahlenden Gebühren angemessen sind, dass alle Vereinbarungen getroffen wurden,
klar dokumentiert sind und dass die Vereinbarungen mit den Richtlinien des Unternehmens übereinstimmen.